18. Aug 2025
Öffentliche Auflage der geringfügigen Änderung Zonenplan Gewässerraum im Bereich Chrouchtalbach.
Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV.
Der Gemeinderat von Oberburg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die Änderung des Zonenplans Gewässerraum im Bereich «Chrouchtalbach» zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20. August bis zum 19. September 2025, in der Gemeindeverwaltung Oberburg öffentlich auf und können während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Unterlagen sind zusätzlich hier verfügbar:
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Einwohnergemeinde Oberburg schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Oberburg, 18. August 2025
Der Gemeinderat