Als Grüngut und kompostierbare Abfälle gelten Gartenabfälle, Blumensträusse, Rüstabfälle, Eierschalen, Speisereste, Laub, Rasen-, Baum- und Sträucherschnitt.
Das Grüngut und die kompostierbaren Abfälle müssen in 240 l oder 770 l / 800 l Grünabfuhrcontainer oder Bund fest verschnürt max. 25 kg, 1,5 m Länge, 70 cm Durchmesser (keine Drähte oder Kunststoff) zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Grüngut und kompostierbare Abfälle werden im Dorf in den Monaten März bis Oktober 2 x monatlich, in den übrigen Monaten 1 x abgeführt. Die Abfuhrdaten finden sie hier.
Die Container und Bünde, gemäss Art. 15, sind am Abfuhrtag an den kehrichtüblichen Sammelplätzen bereitzustellen.
Mit dem untenstehenden Bestellformular können Grüngutmarken für 240 l oder 770 / 800 l sowie Grünbündel (max. 25 kg, 1,5 m Länge, 70 cm Durchmesser) gegen Rechnung (zzgl. einer Gebühr von Fr. 2.00 für den Versand) bestellt werden.
Die Marken werden innert Wochenfrist versendet.