16. Mai 2022
Übertragung der vollen und unbefristeten Baubewilligungskompetenz per 1. Juli 2022
Übertragung der vollen und unbefristeten Baubewilligungskompetenz per 1. Juli 2022
Der Einwohnergemeinde Oberburg wird mittels Verfügung vom 6. Mai 2022 die volle Zuständigkeit zur Bewilligung von Baugesuchen unbefristet übertragen. (Art. 33 Abs 3 BauG)
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz, Münstergasse 2, 3011 Bern, eingereicht werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismittel, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Die neue Zuständigkeitsordnung gilt für alle Baugesuche, die nach Eintritt der Rechtskraft der Verfügung eingereicht werden.
Oberburg, 16. Mai 2022
Der Gemeinderat