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Panorama Oberburg

Änderungen bei der Feuerungskontrolle

05. Jun 2025

Ab dem 1. August 2025 gibt es einen Zuständigkeitswechsel bei der Feuerungskontrolle.

Änderungen beim Vollzug der Feuerungskontrollen bei Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt per 31. Juli 2025

Feuerungsanlagen müssen so betrieben werden, dass die Schadstoffemissionen innerhalb der Vorgaben und Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV)[1] des Bundes liegen. Für die Kontrolle von Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt sind im Kanton Bern gestützt auf das Lufthygienegesetz bisher die Gemeinden zuständig.[2] Am 8. März 2023 hat der Grosse Rat eine Liberalisierung der Feuerungskontrolle für solche Anlagen beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung ändern sich auch die Zuständigkeiten für den Vollzug.

Ab dem 1. August 2025 ist das AUE für die Feuerungskontrolle zuständig und Messungen dürfen nur noch von konzessionierten Messunternehmen durchgeführt werden.

Informationen zur Feuerungskontrolle können ab dem 1. August 2025 auf www.be.ch/aue eingesehen oder über die E-Mail-Adresse frngskntrllbch beim AUE angefordert werden.