Schriftskulptur Oberburg

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den oben aufgeführten Link eUmzugCH machen.

Adressänderungen von ausländischen Staatsanghörigen senden wir an den Migrationsdienst des Kantons Bern weiter. Die Kosten für die Kantons- und Gemeindegebühren sind am Schalter zu bezahlen.

Bei schweizer Staatsangehörigen wird eine Umzugsgebühr von Fr. 20.00 pro volljährige Person erhoben.

Militärdienstpflichtige melden die Adressänderung beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär.

eUmzug
Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen