Gemeindeverwaltung Oberburg

Abmeldung Schweizer und ausländische Staatsangehörige

Abmeldung Schweizer und ausländische Staatsangehörige

Wer von Oberburg wegzieht, muss sich spätestens am Wegzugstag bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden.

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Niederlassungsausweises oder eines gültigen Passes / IDK oder direkt online über den unten aufgeführten Link eUmzugCH erfolgen. Der Heimatschein wird Ihnen am Schalter ausgehändigt oder Ihnen per Post zur Aufbewahrung zugestellt. Der alte Niederlassungsausweis ist der Gemeinde zurück zu schicken.

Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Hierbei benötigen wir zwingend eine Zustelladresse in der Schweiz.

Wochenaufenthalter können sich am Schalter mit ihrem Aufenthaltsausweis oder über das Mail unter Angabe des Wegzugdatums an ihren Erstwohnsitz abmelden.

Das EWO ist zu informieren.

Militärdienstpflichtige melden den Wohnortswechsel beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär.

Die Anmeldung bei der neuen Wohnsitzgemeinde haben innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug zu erfolgen. Erkundigen Sie sich auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde nach den verlangten Unterlagen für die Anmeldung.

eUmzug
Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

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