Panorama Oberburg

Digitaler Brennpunkt

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Gemeinderat Oberburg

5G-Antenne

Offene Fragen zur Strahlenbelastung durch 5G-Antenne bleiben weiterhin unbeantwortet

Das Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp veröffentlicht in der Ausgabe 08/2021 die Aufweichung der Grenzwerte für 5G-Antennen. Zitat: «Neue 5G-Handy-Antennen müssen den Grenzwert künftig nur noch im Durchschnitt einhalten. Sie dürfen die erlaubte Sendeleistung zeitweise um das Zehnfache überschreiten.»
Desweitern wird in der K-Tipp Ausgabe 17/2021 publik, dass jede fünfte Mobilfunkantenne zu stark strahlt.

Basierend auf diese Artikel wendet sich eine Mitunterzeichnende der Einsprache gegen die Mobilfunkantenne im Chipf schriftlich an den Gemeinderat mit Fragen zu Kontrollmessungen und Einsicht der Messdaten.

In dem daraufhin von der zuständigen Gemeindebehörde verfassten Schreiben vom 12. November 2021 wird die Abnahmemessung bei Inbetriebnahme der Anlage erwähnt. Weiter wird erläutert, «eine erneute Strahlenmessung ist nur vorgesehen, wenn Änderungen an den Antennen vorgenommen werden». Sollten jedoch «Strahlenwerte während des Betriebs überschritten werden, erhält das Amt für Umwelt und Energie eine Meldung und leitet entsprechende Schritte ein.»

  • Wie sollen Strahlenwertüberschreitungen festgestellt werden, wenn keine erneuten Strahlenmessungen durchgeführt werden?
  • Wie kann demnach der Vollzug der Grenzwertbestimmungen gewährleistet werden?

Gemäss Amt für Umwelt und Energie würden «die Messdaten nicht veröffentlicht, da in den Messdaten persönliche Daten erfasst sind.»

  • Von wessen und welchen persönlichen Daten ist hier die Rede und weshalb werden diese gespeichert? (Datenschutz?)
  • Weshalb können nicht die absoluten Werte der Messdaten unter Ausblendung von persönlichen Daten veröffentlicht werden?

Desweitern würde bei Fragen «das Amt für Umwelt und Energie gerne zur Verfügung stehen».
Auf zweimalige schriftliche Kontaktaufnahme meinerseits (datiert auf 10.8.2020 und 09.11.2021) mit eben diesem Amt, habe ich allerdings bis heute keine Antwort auf meine Fragen erhalten.

  • Wer ist zuständig und verpflichtet, Fragen aus der Bevölkerung zum Thema zu beantworten?

Während der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments mit dem Dokument «Effects of 5G wireless communication on human health» auf die Risiken der 5G-Mobilfunktechnologie hinweist, dürfen wir hier nicht erfahren, welcher Strahlenbelastung wir - ungefragt wohlgemerkt - durch die neue Antenne ausgesetzt sind.
In der Schweiz sind aktuell sechs Fälle betreffend adaptiven 5G-Antennen beim Bundesgericht hängig (Stand Dezember 2021).

Mobilfunkbetreiber und Ämter werben - unter aktiver Ausblendung der auf die Risiken hinweisende Datenlage - weiter für die neue 5G-Technologie und beteuern deren Unschädlichkeit für Mensch, Tier und Ökosystem.

  • Für wie glaubwürdig sind solche Aussagen zu halten bei gleichzeitiger totaler Intransparenz in Sachen effektiver Strahlenbelastung?
  • Aufgrund welcher Interessen ist es möglich, dass kein effektiver Vollzug der Strahlengrenzwertbestimmungen gewährleistet werden muss?
  • Basierend auf welcher rechtlichen Grundlage darf der Bevölkerung, insbesondere auf explizite Anfrage hin, die Auskunft über die von Mobilfunkantennen ausgehenden effektive Strahlenbelastung an ihrem Wohn- bzw. Arbeitsort verweigert werden?
  • Wie ist dieses intransparente Vorgehen vereinbar mit dem in unserer Bundesverfassung in Art. 10 Abs. 2 verankerten Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Fragen, die für mich und viele andere nach wie vor unbeantwortet bleiben.

Einzig die Frage, weshalb sich Gemeinderat und Baukommission einer Gemeinde, die bereits starken Strahlen-, Geruchs- und Lärmemissionen ausgesetzt ist, klar für den neuen Antennenbau und somit für erhebliche zusätzliche Strahlenbelastung für die Anwohner ausgesprochen hat, kann sich jede Leserin und jeder Leser selber beantworten.

Sarah Widmer

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