04. Feb 2025
Öffentlche Planauflage über die Änderung der Überbauungsordnung Oberschachen.
Öffentliche Planauflage
Änderung Überbauungsordnung «Oberschachen»
Der Gemeinderat von Oberburg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Änderung Überbauungsordnung «Oberschachen» zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 5. Februar bis zum 7. März 2025, in der Gemeindeverwaltung Oberburg öffentlich auf. Sie können während den ordentlichen Öffnungszeiten und auch hier eingesehen werden.
Erläuterungsbericht
Überbauungsvorschriften
Überbauungsplan
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Oberburg einzureichen.
Oberburg, 4. Februar 2025
Der Gemeinderat