Panorama Oberburg

Landumlegung Oberburg-Mattenhof

08. Mär 2024

Öffentliche Auflage Vermessungswerk Oberburg Los 11 / Burgdorf Los 13 sowie Akten zur Orientierung der Landumlegung Oberburg-Mattenhof

Das Gebiet im Perimeter der Landumlegung Oberburg-Mattenhof der Gemeinden Oberburg und Burgdorf ist vermarkt und neu vermessen worden. Die Neuvermessung basiert auf der genehmigten, definitiven Neuzuteilung.

Die Vermarkung der Neuzuteilung, der Plan für das Grundbuch, der auf die Neuzuteilung angepasste Nomenklaturplan und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 11. März bis 10. April 2024 bei der Gemeindeverwaltung Oberburg, Emmentalstrasse 11, 3414 Oberburg, öffentlich auf.

Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde Oberburg schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KgeoIG, Artikel 39).

Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).

Gleichzeitig legt die Landumlegungsgenossenschaft (LUG) Oberburg-Mattenhof im Einvernehmen mit der kantonalen Abteilung Strukturverbesserungen und Produktion, gestützt auf Art. 30 - 33 des Gesetzes über das Verfahren bei Boden- und Waldverbesserungen (VBWG) und Art. 51 – 53 der zugehörigen Verordnung (VBWV) folgende Akten zur Orientierung bei der Gemeindeverwaltung Oberburg auf:

  • Besitzstandsverzeichnis Definitive Neuzuteilung mit definitivem Geldausgleich
  • Kostenzusammenstellung pro Eigentümer mit Geldausgleich aus Besitzstandsverzeichnis und allfällig erhobener Mehr- und Minderwerte
  • Orientierender Plan Neuer Bestand der Definitiven Neuzuteilung

Sämtliche Auflageakten können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Oberburg eingesehen werden. Zusätzlich werden die Akten in elektronischer Form auf der Homepage der Gemeinde Oberburg aufgeschaltet. Als verbindlich gelten allein die Auflageakten in Papierform.

Am Montag, 18. März 2024, 19:30 Uhr, findet im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung der Landumlegungsgenossenschaft in der Aula, Stöckernfeldstrasse 12, 3414 Oberburg eine Orientierung zu den aufgelegten Akten statt.

Am Donnerstag, 21. März 2024 von 15:00 bis 18:30 Uhr wird Herr Matthias Widmer, Ingenieur-Geo-meter und technischer Leiter der Landumlegung im Sitzungszimmer (2. OG.) der Gemeindeverwaltung Oberburg zur Auskunftserteilung anwesend sein.

Oberburg, 01. März 2024
Gemeinderat Einwohnergemeinde Oberburg und Vorstand LUG Oberburg-Mattenhof

Auflageakten

Parzellenpläne

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