Panorama Oberburg

Rangerdienst im Oberburg Schachen

13. Mär 2024

Bericht der Rangerin Iris Baumgartner

Sicherlich konnten auch Sie schon einen schönen Spaziergang, eine Joggingrunde oder ein gemütliches „Brätlen“ im Oberburger Schachen geniessen und vielleicht ist Ihnen bekannt, dass dieses Naherholungsgebiet seit 2002 ein kantonales Naturschutzgebiet und ein Auengebiet von nationaler Bedeutung ist.

Seit 2019 dürfen wir von der Ranger Dienst GmbH im Auftrag der Gemeinden Burgdorf, Heimiswil, Oberburg und der Abteilung Naturförderung des Kanton Bern die Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit leisten. Vielleicht sind Sie mir auch schon einmal auf einem meiner Rundgänge begegnet. Es ist mein Bestreben, möglichst alle Besuchende auf die im Oberburger Schachen geltenden Naturschutzregeln aufmerksam zu machen und ihnen die Besonderheiten und speziellen Naturwerte eines Auengebietes näher zu bringen.

Auengebiete sind naturnahe Uferbereiche, die aufgrund der Gewässerdynamik ein vielfältiges Mosaik an Lebensräumen bilden und somit eine außerordentliche Vielfalt an Pflanzen und Tiere beheimaten.

Zum Beispiel der Biber ist ein häufiger Gast der Auengebiete und er trägt mit seiner Lebensweise viel zur Artenvielfalt bei. Als Landschaftsarchitekt gestaltet er neue Lebensräume für beispielsweise Eisvogel, Flussregenpfeifer, verschiedene Amphibien und Reptilien, viele Fledermausarten und unzählige weitere Tiere und Pflanzen.

Da es nun nicht mehr lange dauert und die ersten warmen Frühlingstage ins Freie locken, möchte ich Ihnen die wichtigsten Regeln des Naturschutzgebietes im Oberburger Schachen in Erinnerung rufen. Nachfolgend ein kurzer Auszug mit den wichtigsten Regeln:

4. lm Schutzgebiet sind sämtliche Veränderungen, Vorkehrungen und Störungen, die dem Schutzziel zuwiderlaufen, untersagt, insbesondere:

  • das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, mit Ausnahme der öffentlichen Strassen und Wege;
  • das Reiten ausserhalb der bezeichneten Wege;
  • das Anzünden von Feuern in unmittelbarer Nähe von Bäumen und Sträucher;
  • das Laufenlassen von Hunden. Diese sind an der Leine zu führen;
  • das Errichten von Bauten, Werken und Anlagen aller Art;

Diese Regeln sind nicht abschliessend. Den ganzen Schutzbeschluss mit allen Schutzbestimmungen können Sie auf der Website des Kanton Bern finden www.naturschutzgebiete.sites.be.ch.

Ich freue mich sehr, auch im neuen Jahr die Sensibilisierungsarbeit im Oberburger Schachen leisten zu dürfen und vielleicht auch Ihnen einmal zu begegnen und Ihnen die spannende Tier- und Pflanzenwelt näher zu bringen.

Bitte sprechen Sie mich doch an, wenn Sie Fragen zur Natur oder zum Schutzbeschluss haben oder ich Ihnen nähere Informationen zum Naturschutzgebiet geben kann.

Für die Ranger Dienst GmbH
Iris Baumgartner
Dipl. Rangerin BZWL

Bild Biber
Bild Flussregenpfeifer
Bild Wasseramsel

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