Schriftskulptur Oberburg

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Adressänderung / Umzug innerhalb der Gemeinde

Ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde ist innerhalb von 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden. Sie können dies persönlich am Schalter, telefonisch oder über den oben aufgeführten Link eUmzugCH machen.

Schweizer Staatsangehörige erhalten kostenlos einen neuen, aktualisierten Niederlassungsausweis. Senden Sie uns Ihren Niederlassungsausweis zu. Adressänderungen Ausländische Staatsangehörige senden wir dem Migrationsdienst des Kantons Bern weiter. Sobald das neue Einlageblatt (EU-EFTA-Angehörige) bei uns eintrifft erhalten Sie eine Abholungseinladung. Die Kostenfür die Kantonsgebühren sind bar zu bezahlen. Drittstaatsangehörige bezahlen die Adressänderung direkt bei der Meldung am Schalter.

Drittstaatsangehörige, welche die Adressänderung online über eUmzugCH machen, bekommen für die Kantonsgebühren eine Rechnung. Bürger aus EU/EFTA-Staaten erhalten eine Abholungseinladung. Die Kosten sind bar zu bezahlen.

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Wohnen und Umziehen

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