Gemeindeverwaltung Oberburg

Abmeldung Schweizer und ausländische Staatsangehörige

Abmeldung Schweizer und ausländische Staatsangehörige

Wer von Oberburg wegzieht, muss sich spätestens am Wegzugstag bei unserer Einwohnerkontrolle abmelden.

Die Abmeldung kann persönlich am Schalter mit Vorlegen des Niederlassungsausweises oder direkt online über den unten aufgeführten Link eUmzugCH erfolgen. Der Heimatschein wird Ihnen am Schalter ausgehändigt oder direkt der neuen Wohnsitzgemeinde zugestellt. Der alte Niederlassungsausweis ist der Gemeinde zurück zu schicken.

Die Abmeldung ins Ausland kann nur durch persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Vorgängig ist der Wegzug der Steuerverwaltung zu melden.

Wochenaufenthalter können sich am Schalter mit ihrem Aufenthaltsausweis oder über das Mail unter Angabe des Wegzugdatums an ihren Erstwohnsitz abmelden. Bei Abmeldung über Email ist der Aufenthaltsausweis an die Gemeinde zurück zu schicken.

Das EWO ist zu informieren.

Militärdienstpflichtige nehmen Kontakt mit dem zuständigen Sektionschef auf.

Persönliche Anmeldungen bei der neuen Wohnsitzgemeinde haben innerhalb von 14 Tagen nach Wegzug zu erfolgen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde nach den verlangten Unterlagen für die Anmeldung.

eUmzug
Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

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