Wird die Steuererklärung vor dem 31. Mai eingereicht, ist kein Gesuch um Fristverlängerung erforderlich.
Das Gesuch ist schriftlich einzureichen und an folgende Adresse zu senden:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Emmental-Oberaargau
Poststrasse 9
3401 Burgdorf
Im Gesuch enthalten sein muss Ihr vollständiger Name, Adresse, ZPV-Nr. und die gewünschte Einreichefrist.
Eine Fristverlängerung wird bis längstens am 15. November gewährt.